Personen in der Berufsfindung
Personen in der Berufsfindung
Individuelle Förderung zur Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, um die Eingliederung in den Arbeitsmarkt gezielt zu unterstützen.
Gruppenmaßnahme nach § 45 SGB III zur Vermittlung grundlegender Techniken im Handwerk und zur praktischen Erprobung, mit dem Ziel, Vermittlungshemmnisse zu erkennen, zu verringern oder zu beseitigen.
Praxisorientierte Tätigkeit zur Anwendung und Vertiefung erlernter Kenntnisse in einem realen Arbeitsumfeld, mit Einblick in betriebliche Abläufe und fachliche Tätigkeiten.
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Folgemaßnahme zu Basiswissen für das Handwerk
Der AVGS, also der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Er ermöglicht es Arbeitssuchenden, kostenfrei an bestimmten Maßnahmen teilzunehmen, die auf eine berufliche Eingliederung abzielen. Gefördert werden z. B. Coachings, Eignungsfeststellungen, Bewerbungstrainings oder Maßnahmen zur beruflichen Orientierung. Der AVGS kann an Personen vergeben werden, die arbeitslos sind, arbeitssuchend gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
In der Praxis wird der AVGS häufig als Vorschaltmaßnahme genutzt – also als erster Schritt vor einer umfangreicheren Qualifizierung oder Umschulung. Das hat mehrere Gründe: Zum einen bietet er die Möglichkeit, die berufliche Orientierung zu klären und gemeinsam mit einem Coach herauszufinden, welche Wege realistisch und passend sind. Zum anderen können durch Eignungsfeststellungen Stärken, Potenziale und Förderbedarfe identifiziert werden. Gerade bei Personen, die längere Zeit nicht im Arbeitsleben standen oder noch keine klare Perspektive haben, dient der AVGS dazu, sie behutsam an den Arbeitsmarkt heranzuführen und eine realistische Grundlage für die nächsten Schritte zu schaffen.
So trägt der AVGS dazu bei, die Eingliederungschancen zu verbessern und eine individuell passende Förderung zu ermöglichen.